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Pulheim/Bergheim:
Wasserentnahme mit Pumpen aus dem Pulheimer Bach nicht erlaubt
Immer wieder kommt es vor, dass Bachanlieger mit illegalem Pumpeneinsatz den Wasserbedarf für ihren Garten oder Gartenteich decken. Das ist nicht erlaubt. Dank aufmerksamer Nachbarn werden Pumpen oder Saugschläuche, sogar mit Rückschlagventil ausgestattet (Bilder), schnell gefunden. Gerade in einer Hitzeperiode mit Niedrigwasser im Bach entsteht überall Wasserbedarf für Felder und Gärten - aber auch für die renaturierten Biotope und den Auenbereich der Großen Laache des Pulheimer Bachs. "Es ist rücksichtslos wenn zur Gartenbewässerung der Bach angezapft wird. Wenn unsere Mitarbeiter solche Saugschläuche und Pumpen finden müssen sie entfernt und ein Verfahren bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises eingeleitet werden.
Dabei gibt es für Gartenbesitzer über die Dachentwässerung und Entwässerung befestigter Flächen viele Möglichkeiten Regenwasser aufzufangen, in Regentonnen oder Erdtanks zu speichern und damit seinen Garten zu bewässern", so Verbandsvorsteher Horst Engel.
Die beiden Bilder zeigen einen Saugschlauch mit Rückschlagventil, der aktuell in Glessen, im Oberlauf des Pulheimer Bachs am Sintherner Holzweg, illegal im Einsatz war.
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Nach rund 70 Stunden läuft endlich wieder langsam Wasser in den Hochwasserentlastungsgraben.
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Juni 2010: Erneut Ärger mit Wasserrecht in Sinthern.
Schlimme Trockenschäden für den Bach und die Große Laache.
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Sinthern: Wasserüberleitung und Wassernot
Durch die Ausübung eines Wasserrechtes kam es im gerade renaturierten Bachabschnitt zu einer wirklichen Wassernot mit Fischsterben.
Für mehrere Stunden, so konnte durch Befragung herausgefunden werden, war der Bachlauf total gesperrt und lief im Mittellauf leer.
Der Bachverband will nun erreichen, dass das Wasserrecht nicht mehr bei Trockenwetterabfluss sondern nur noch bei regnerischem Wetter ausgeübt wird.
Verbandsvorsteher Horst Engel: „Es kann und darf nicht sein, dass der Trockenwetterabfluss, der in allen Bachabschnitten die biologisch stabilen Verhältnisse nicht negativ tangiert, durch eine Totalsperrung zur Wassernot führt. Nicht nur für Fische sondern auch für die unzähligen und wertvollen Kleinlebewesen (Krebse, Mückenlarven und viele andere Weidegänger) bedeutet das das sichere Todesurteil.“
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Unterhaltungsverband Pulheimer Bach |
In der Bachaue
50259 Pulheim
Tel.: (02238) 50794
Fax.: (02238) 808345 |
In der Bachaue
(zwischen Geyen und Pulheim)
50259 Pulheim
Tel.: (02238) 50794
Fax.: (02238) 808345
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